38 am 15. August 2007 der schweren Körperverletzung, evtl. des Versuchs dazu, evtl. der einfachen Körperverletzung z.N.v. N.________ (nachfolgend N.________) schuldig gemacht, indem er bei dieser zahnmedizinische Behandlungen vorgenommen habe, ohne die hierzu erforderliche Ausbildung absolviert zu haben und ohne die dazu nötigen Bewilligungen zu besitzen.