37 ni 2011 wurde die Straf- und Zivilklägerin 1 dann wiederum durch den Beschuldigten behandelt. Erst ab Juli 2011 liess sich die Straf- und Zivilklägerin 1 dann wegen anhaltender Beschwerden durch Dr. AQ.________ behandeln (vgl. die entsprechenden Ausführungen hiervor). Am 10. August 2011 schliesslich, meldete sie sich telefonisch bei der Polizei (vgl. pag. 1986). Damit ist die Behauptung der Verteidigung, wonach der Beschuldigte nur in den Jahren 2006 und 2007 und in Zusammenarbeit mit Dr. AI.