am 28. Februar 2011 noch viele Termine in der Praxis des Beschuldigten wahrnahm; gemäss den Agendaeinträgen wurde sie am 2., 7., 9., 11. und 28. März, am 4. April sowie am 6. Mai 2011 durch den Beschuldigten behandelt. Am 20. Juni 2011 erfolgte eine einzige Behandlung durch Dr. R.________ (vgl. die entsprechenden Ausführungen hiervor), am 22. Ju-