__, Stiftzahn herausgefallen», Couvert 8 aus der Kiste 7/7 der beschlagnahmten Gegenstände). Dasselbe belegen auch die durch den Beschuldigten handschriftlich ausgefüllten und aus den Jahren 2006, 2007, 2008 und 2009 datierenden Laborauftragsformulare (pag. 2077 ff.). Und schliesslich weisen auch bereits die ersten Einträge im Befundformular aus dem Jahr 2006 die Handschrift des Beschuldigten auf (vgl. pag. 2040). Der Arztagenda 2011 kann entnommen werden, dass die Straf- und Zivilklägerin 1 auch nach der Konsultation bei Dr. AR.________ am 28. Februar 2011 noch viele Termine in der Praxis des Beschuldigten wahrnahm;