36 - Was den 4. April 2011 anbelangt, so findet sich in der Arztagenda wiederum die Notiz «R.________ nicht da!». Gleichzeitig ist um 10.00 Uhr ein Termin für die Straf- und Zivilklägerin 1 reserviert. Auf dem Befundformular aus dem Patientendossier der Straf- und Zivilklägerin 1 wurde am 4. April 2011 mit der Handschrift des Beschuldigten ein Eintrag erstellt (vgl. pag. 2044). Und auch aus dem polizeilich erhobenen Auszug aus dem Patientenbuchhaltungsprogramm ergibt sich, dass diese zahnmedizinische Behandlung durch den Beschuldigten vorgenommen wurde (vgl. pag.