__ Schmerzen». Zudem wurde in der Spalte 17. Februar 2011 Folgendes notiert: «Herr A.________ abwesend!». Aus dem Befundformular geht anhand der Handschrift hervor, dass die Behandlung vom 17. Februar 2011 tatsächlich durch Dr. R.________ durchgeführt wurde (vgl. pag. 2043). Dies entspricht auch den Eintragungen im Patientenbuchhaltungsprogramm, wo in Bezug auf den 17. Februar 2011 ebenfalls Dr. R.________ als behandelnde Ärztin eingetragen ist (vgl. pag.