handelt). - Am 2. März 2011 findet sich um 09.00 Uhr ein weiterer stündiger Termin der Straf- und Zivilklägerin 1 in der Arztagenda, mit dem Vermerk «Fr D.________ möchte zu A.________». Auch dieser Eintrag stimmt mit den von der Polizei erhobenen Erkenntnissen aus dem Patientenbuchhaltungsprogramm überein; am 2. März 2011 ist eine Zahnröntgenaufnahme betreffend die Zähne 34 und 35 durch den Beschuldigten eingetragen (vgl. pag. 2115). - Am 17. Februar 2011 ist in der Arztagenda für die Straf- und Zivilklägerin 1 um 17.00 Uhr ein Termin eingetragen mit dem Vermerk «D.________ Schmerzen».