Diese Einträge stimmen überein mit dem durch die Polizei sichergestellten Auszug aus dem Buchhaltungsprogramm, aus welchem unter dem Namen des Beschuldigten den Zahn 37 betreffend am 23. Februar 2011 gleich fünf Behandlungseinträge («Befundaufnahme beim Recallpatienten», «Zahnröntgenaufnahme», «Infiltrationsanästhesie», «Pulpaexstirp. 2 Kanäle m.Endometrie» und «Einlage 2 Kanäle mit Endometrie» sowie am 25. Februar 2011 ein Eintrag («Behandlung ohne Verrechnung») ersichtlich sind (vgl. pag. 2115). Der Beschuldigte trug die beiden Behandlungen denn auch handschriftlich in das Befundformular ein (vgl. pag.