Ein weiteres Beispiel ist der 23. Februar 2011; auch an diesem Datum ist um 16.30 Uhr ein Termin der Straf- und Zivilklägerin 1 eingetragen. Zwei Tage später, am 25. Februar 2011 ist für die Straf- und Zivilklägerin 1 um 14.45 Uhr ein weiterer Termin reserviert. Diese Einträge stimmen überein mit dem durch die Polizei sichergestellten Auszug aus dem Buchhaltungsprogramm, aus welchem unter dem Namen des Beschuldigten den Zahn 37 betreffend am 23. Februar 2011 gleich fünf Behandlungseinträge («Befundaufnahme beim Recallpatienten», «Zahnröntgenaufnahme», «Infiltrationsanästhesie», «Pulpaexstirp.