46) sowie insuffiziente Füllungen und Wurzelfüllungen und Karies festgestellt. Allein zwischen Juli 2011 und Juni 2013 seien mindestens 38 Nachbehandlungen nötig gewesen, um die Folgen der Fehlbehandlungen zu beheben. Dabei hätten der Straf- und Zivilklägerin 1 insbesondere die Zähne 12 und 22, die unter der Brücke zerstört gewesen seien (Karies unter Brücke, insuffiziente Wurzelfüllung), gezogen werden müssen. Später hätten zudem die Zähne 15, 34 und 35 (Karies unter Brücke) gezogen werden müssen. Die Kosten der Nachbehandlungen würden sich bisher auf CHF 32‘086.40 belaufen. Der Beschuldigte, der nicht Zahnarzt sei