Durch die ohne die nötigen Kenntnisse und Ausbildung unsachgemäss, d.h. nicht lege artis durchgeführten Behandlungen (namentlich Füllungen, Wurzelbehandlungen, Stifteinsetzungen, Einsetzen von Brücken und Kronen mit Abschleifen der Zähne) habe sie zudem eine Nervenentzündung und eine apikale Osteolyse (Knochenabbau) an Zahn 35, der eine insuffiziente Krone aufgewiesen habe, erlitten. Zudem habe die nachbehandelnde Zahnärztin Fehlbehandlungen an mindestens acht Zähnen (15, 12, 22, 34, 35, 46, 47, 48), massive Kunststoffreste interdental an zwei Orten (zwischen Zahn 48 und 47 sowie zwischen Zahn 47 und