(nachfolgend Straf- und Zivilklägerin 1) schuldig gemacht, indem er bei dieser zahnmedizinische Behandlungen inkl. Anästhesien vorgenommen habe, ohne die hierzu erforderliche Ausbildung absolviert zu haben und ohne die dazu nötigen Papiere zu besitzen. Nach einer Zahnwurzelbehandlung im linken Unterkiefer Anfang 2011 habe die Straf- und Zivilklägerin 1 zunehmende Schluckschmerzen mit Ausstrahlung ins linke Ohr und unter anderem eine grosse aphtöse Schleimhautveränderung bzw. Schleimhautläsion am vorderen Gaumenbogen links gehabt. Am 23. Februar 2011 sei ein periapikaler Abszess notiert worden.