11. Delikte z.N.v. D.________ 11.1 Vorwürfe gemäss Anklageschrift Dem Beschuldigten wird mit Ziff. I.1.1. der Anklageschrift vom 27. August 2014 (pag 4143 ff.) zum Vorwurf gemacht, er habe sich in der Zeit von Januar 2006 bis Juli 2011 der schweren Körperverletzung, evtl. des Versuchs dazu, evtl. der einfachen Körperverletzung z.N.v. D.________ (nachfolgend Straf- und Zivilklägerin 1) schuldig gemacht, indem er bei dieser zahnmedizinische Behandlungen inkl. Anästhesien vorgenommen habe, ohne die hierzu erforderliche Ausbildung absolviert zu haben und ohne die dazu nötigen Papiere zu besitzen.