2372 Z. 157 ff.). In der Folge gab der Beschuldigte in derselben Einvernahme auf Frage, aus welchem Grund er wieder angefangen habe, Patienten zu behandeln, obwohl ihm bewusst gewesen sei, dass bereits ein entsprechendes Verfahren gegen ihn hängig gewesen sei, Folgendes zu Protokoll: «Das ist eine Frage des wirtschaftlichen Überlebens. Mir war aber jederzeit ganz klar bewusst, was und wie ich es mache. Ich musste einfach arbeiten, auch weil Frau Dr. R.________ oft abwesend gewesen ist.» (pag. 2373 Z. 188 ff.).