Aus diesem Grund beliess er seine Patienten im Irrglauben und klärte sie nicht über seine einzige Berufsbildung, die Lehre als Zahntechniker, auf. Was schliesslich das mutmassliche Motiv des Beschuldigten anbelangt, so ist die Kammer der Überzeugung, dass der Beschuldigte vor allem aus pekuniären Beweggründen handelte. Gemäss seinen eigenen Angaben versuchten die Zahnärzte, welche bei ihm Bestellungen aufgaben, stets das Honorar für seine zahntechnischen Arbeiten zu drücken.