Wenn der Beschuldigte ausführte, seinen Patienten mitgeteilt zu haben, dass er kein ausgebildeter Zahnarzt ist, kann ihm nicht geglaubt werden. Er musste schlicht und einfach befürchten, dass sich die Patienten nicht mehr von ihm hätten behandeln lassen, wenn er ihnen gesagt hätte, dass er gar kein Zahnarzt ist. Aus diesem Grund beliess er seine Patienten im Irrglauben und klärte sie nicht über seine einzige Berufsbildung, die Lehre als Zahntechniker, auf.