Die Angaben von Dr. AN.________ zeigen deutlich die Befürchtung der Ärztin, selber Probleme bekommen zu können bzw. wohl sogar um die eigene Zulassung fürchten zu müssen, wenn sie zugestehen würde, dass der Beschuldigte in ihrem Wissen, a fortiori unter ihrer Verantwortung zahnmedizinische Behandlungen durchführte. Es kann aber zumindest insofern auf die Aussagen von Dr. AN.________ abgestellt werden, was deren Anstellungszeitraum sowie das Arbeitspensum betrifft.