Zunächst habe es nur ein Behandlungszimmer gehabt (vgl. das Fotodossier vom 23. Oktober 2008 [pag. 2643 ff.]), sie hätten dann noch zwei weitere eingerichtet (pag. 4714 Z. 17 ff.). Diese Aussagen belegen, dass die Praxis des Beschuldigten ab Mai 2010 offensichtlich rentierte, weshalb die Wohnung im ersten Stock umgebaut und gleich zwei voll ausgerüstete Behandlungsräume eingerichtet wurden (vgl. das Fotodossier vom 19. Oktober 2011 [pag. 2761 ff.]). Später kam offenbar noch ein Behandlungsraum in der vierten Etage hinzu (vgl. pag. 1033, pag. 1036). 10.3.4 Dr. AN.________ Auch betreffend Dr.