An der Hauptverhandlung führte Dr. R.________ (Befragung als Auskunftsperson) erneut aus, dass der Beschuldigte vermutlich zahnmedizinische Behandlungen durchgeführt habe (pag. 4714 Z. 32 ff.). Es sei vorgekommen, dass er Rechnungen für Patienten gestellt habe, die sie nie gesehen habe (pag. 4715 Z. 10 ff.). Es sei nicht richtig, dass er in ihrem Auftrag und unter ihrer Aufsicht zahnmedizinische Behandlungen vorgenommen habe. Es gebe schon gewisse Arbeiten, die er als Dentalassistent oder Zahntechniker machen dürfe, darüber hinaus habe sie ihm aber keine Aufträge erteilt (pag. 4716 Z. 14 ff.).