Diese Angaben hat R.________ (ebenfalls als Beschuldigte in ihrem eigenen Verfahren) bei der staatsanwaltschaftlichen Einvernahme vom 10.05.2012 bestätigt (pag. 2532 Z. 23 ff.). Das Strafverfahren gegen sie wegen Veruntreuung wurde mit Verfügung vom 06.11.2012 alsdann eingestellt (pag. 2589 ff.).