Sie habe auch festgestellt, dass eine Brücke einer Patientin gefehlt habe. Diese sei letzten Donnerstag noch vorhanden gewesen und habe am darauffolgenden Montag gefehlt. Da sie dieser Patientin die Brücke nicht eingesetzt habe, vermute sie, dass Herr A.________ dies selber gemacht habe. Die erwähnte Patientin sei für Montag, 27.06.2011, eingeschrieben gewesen; an diesem Montagmorgen sei sie (R.________) aber nicht in der Praxis gewesen (pag. 2343 Z. 165 ff.). Sie bestätigte, am Montagabend (27.06.2011), nachdem sie den letzten Patienten behandelt gehabt habe, zahnprothetische Teile für Patienten mitgenommen zu haben (pag. 2344 Z. 221 f).