Sie hat ebenfalls eine Lehrtochter mitgebracht, welche sie grausam, psychisch wie physisch, behandelt hat.». «Geständnisse» des Beschuldigten waren stets halbherzig, erfolgten lediglich bei erdrückender Beweislast und wurden jeweils gleich wieder abgeschwächt. So gab der Beschuldigte in der Einvernahme vom 9. August 2011 zu Protokoll, er habe während der Abwesenheit von Dr. R.________ täglich ca. acht Patienten behandelt (pag. 2372 Z. 153 ff.). Nur um dann gleich nachzuschieben, viele Patienten hätten explizit verlangt, von ihm behandelt zu werden und bei vielen Patienten habe er falsche Vorbehandlungen durch andere Zahnärzte korrigieren müssen (pag. 2372 Z. 157 ff.).