«Die Angst vor den Behandlungen, dass irgendetwas falsch laufen könnte, kann man nicht haben, wenn man weiss, was man macht. Ich musste feststellen, dass die Zahnärzte zum Teil auf mein Wissen angewiesen waren. Dadurch habe ich auch festgestellt, dass meine Arbeitsabläufe in der Zahnmedizin nicht falsch waren, im Gegenteil, ich habe festgestellt, dass mein Wissen teilweise über dem der ausgebildeten Zahnärzte liegt.»). Weiter gab der Beschuldigte zu Protokoll, er habe die Patienten behandelt, weil die bei ihm angestellten Zahnärzte diese vernachlässigt hätten (vgl. beispielhaft pag. 2372 Z. 147 ff.).