Seine diesbezüglich stereotypen, mehrheitlich bestreitenden Aussagen lassen damit nur sehr beschränkt eine Würdigung im Hinblick auf die zu überprüfenden angeklagten Sachverhalte zu. Sein Aussageverhalten zeichnet sich weiter – wie noch zu zeigen sein wird – vor allem dadurch aus, dass er sich vorausverteidigt, zu Gegenangriffen auf die geschädigten Patienten übergeht und sich teilweise sehr despektierlich und zynisch über diese äussert. Inwieweit im konkreten Fall auf seine Angaben abgestellt werden kann, wird bei den einzelnen Anklagepunkten zu prüfen sein.»