Zu konkreten Vorwürfen nahm der Beschuldigte kaum je im Detail Stellung, sondern schob die Verantwortung für spezifische Arbeiten und aufgetretene Komplikationen jeweils grösstenteils auf die bei ihm tätigen Zahnärzte oder sonstige vor- und/oder nachbehandelnde Zahnärzte ab. Seine diesbezüglich stereotypen, mehrheitlich bestreitenden Aussagen lassen damit nur sehr beschränkt eine Würdigung im Hinblick auf die zu überprüfenden angeklagten Sachverhalte zu.