Ein zahnmedizinisches Staatsexamen habe ich jedoch nicht absolviert. Die Patienten kamen aber alle freiwillig zu mir und äusserten den Wunsch, nur von mir behandelt zu werden. Ich habe deshalb auch immer eine Verfügung von den Patienten unterzeichnen lassen.“ (pag. 978 Z. 15 ff.). Bei seiner Entlassung aus der Untersuchungshaft am 20.05.2009 kündigte der Beschuldigte an, er wolle künftig nur noch im Labor tätig sein und mit der Praxis, für die nun Dr. V.________ zuständig sei, nichts mehr zu tun haben (pag. 1011 Z. 5 ff.).