Behandlungsfehler will A.________ dabei allerdings keine gemacht haben und er ist der Meinung, dass er trotz fehlender zahnärztlicher Ausbildung befähigt ist, zahnmedizinische Behandlungen korrekt oder sogar noch besser als ein Zahnarzt vorzunehmen. So führte er anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 04.11.2008 aus, dass er sich keinerlei Fehler bewusst sei. „Ich habe nur das ausgeführt, weshalb die Patienten zu mir gekommen sind und von mir schlussendlich verlangt haben. Ich berufe mich dabei auch auf meine autodidaktische Weiterbildung in der Zahnmedizin, diverse Kurse und eine 25-jährige Berufserfahrung. Ein zahnmedizinisches Staatsexamen habe ich jedoch nicht absolviert.