983 Z. 5 ff.). Er führte aus, dass er bei Auszügen der Patientenbuchhaltung „Dental Med XP“ (vgl. dazu pag. 4670 ff., 4785 ff.), auf welchen sein Name erwähnt sei, auch grundsätzlich die entsprechenden Arbeiten vorgenommen habe (pag. 2373 Z. 166 ff.).