So kann beispielsweise den Rechnungen des Jahres 2007, als der Beschuldigte alleine in seiner Praxis tätig war, entnommen werden, welche Behandlungen dieser an welchen Patienten vornahm. Damit werden die sich bereits gegenseitigen stützenden, für sich glaubhaften Angaben der einzelnen Geschädigten zusätzlich durch objektive Beweismittel untermauert. 10.2 Zum Aussageverhalten des Beschuldigten Der Beschuldigte wurde im vorliegenden Strafverfahren sowie im Strafverfahren gegen Dr. R.________ mehrfach einvernommen.