Detailliert Zeugnis über die Tätigkeit des Beschuldigten als Zahnarzt geben zudem nicht nur die Aussagen der Geschädigten, sondern insbesondere auch die beschlagnahmten Debitorenordner (Kiste 4/7 der beschlagnahmten Gegenstände), die beschlagnahmte Arztagenda sowie die Ausdrucke aus dem Patientenbuchhaltungsprogramm «Dental Med XP». So kann beispielsweise den Rechnungen des Jahres 2007, als der Beschuldigte alleine in seiner Praxis tätig war, entnommen werden, welche Behandlungen dieser an welchen Patienten vornahm.