21 nachbehandelnder Ärzte vor, welche alle voneinander unabhängig Fehlbehandlungen durch den Beschuldigten attestieren. Dabei ist zu betonen, dass es sich nicht etwa um langjährige Hausärzte der Geschädigten, welchen man allenfalls vorwerfen müsste, sie würden ihre Berichte ohnehin zugunsten ihrer Patienten verfassen, handelte. Vielmehr waren es allesamt Ärzte, welche notfallmässig durch die Geschädigten aufgesucht wurden und in der Folge objektive Berichte über das vorgefundene Beschwerdebild verfassten. Detailliert