Für das Bestehen eines Komplotts sämtlicher dieser Personen sowie auch aller nachbehandelnder Zahnärzte und sämtlicher Medien gegen den Beschuldigten liegen hingegen keine Hinweise vor. Bereits aufgrund der im Laufe der Jahre getätigten, im Kern übereinstimmenden Aussagen der voneinander unabhängigen Geschädigten, kann vielmehr als erwiesen erachtet werden, dass sich der Beschuldigte im fraglichen Zeitraum, mithin während der langen Dauer von rund 10 Jahren, als Zahnarzt ausgab und Patienten zahnmedizinisch behandelte.