I.3. und I.5.1. AKS]). Mit Verfügung vom 17. Juli 2008 wurden die Akten jedoch an das Untersuchungsrichteramt I Berner Jura - Seeland zurückgewiesen, nachdem während der Dauer von rund einem Jahr weitere Anzeigen gegen den Beschuldigten eingereicht und die entsprechenden Akten mittels Direktüberweisung zur Vereinigung mit dem hängigen Verfahren an den Gerichtskries II Biel-BO.________ gesandt worden waren (pag. 4 ff.). In der Folge eröffnete die a.o. Untersuchungsrichterin AG.