Die hohe Fluktuation gibt desgleichen Zeugnis über die Ungereimtheiten in der Praxis an der Z.________ (Adresse), die im Rahmen des Strafverfahrens zutage getreten sind. Und schliesslich ergibt sich aus vorheriger Auflistung der Geschehnisse, dass die Behandlungsräume der Praxis an der Z.________ (Adresse) zwei Mal geschlossen bzw. versiegelt wurden (vom 21. November 2008 [pag. 2715] bis am 4. März 2009 [pag. 2731] sowie vom 8. Juli 2011 [pag. 2763 ff.] bis am 18. März 2014 [pag. 2783 ff.]), der Beschuldigte jedoch trotzdem immer wieder Gelegenheit fand, Patienten zahnmedizinisch zu behandeln.