18 Beschuldigten, wobei sich der genaue Zeitpunkt des Endes der geschäftlichen Zusammenarbeit nicht eruieren lässt (vgl. das Verbal betreffend die Abmeldung bei der Einwohnerkontrolle Biel per 30. April 2010, pag. 877). - Ab Anfang Mai 2010 bis zur erneuten behördlichen Schliessung der Praxis im Sommer 2011 arbeitete Dr. R.________ in der Praxis des Beschuldigten (pag. 2340 Z. 35 f., pag. 2534 Z. 57). Dr. R.________ arbeitete ihrerseits mit dem Chirurgen Dr. AK.________ (nachfolgend Dr. AK.________) zusammen und brachte für gewisse Zeit die Zahnärztinnen Dr. AL.________ (nachfolgend Dr. AL.