- Mit Schreiben vom 9. Februar 2010 (pag. 2357) eröffnete das Kantonsarztamt ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen Dr. V.________, nachdem es von der Präsidentin der Zahnärztegesellschaft Biel dahingehend informiert worden war, dass Dr. V.________ den Beschuldigten zahnmedizinische Behandlungen vornehmen lasse (vgl. die aufsichtsrechtliche Beschwerde vom 28. Januar 2010; pag. 2356). Das aufsichtsrechtliche Verfahren gegen Dr. V.________ wurde am 23. März 2010 ohne weitere Massnahmen abgeschlossen (pag. 2360). Dr. V.________ beendete in der Folge jedoch die Zusammenarbeit mit dem