_ umgehend genutzt. - Gestützt auf die Meldung des Kantonsarztes wurde der Beschuldigte am 21. April 2009 verhaftet. - Am 20. Mai 2009 wurde der Beschuldigte aus der Untersuchungshaft entlassen, nachdem er u.a. Folgendes zu Protokoll gegeben hatte: «Nein, es ist klar, dass ich mich in dem Gebiet als Zahntechniker weiter betätigen möchte. Es ist aber auch klar, dass ich nicht weiter Tätigkeiten als Zahnarzt ausführen darf, deshalb habe ich auch schon diese Vorkehrungen gemacht. Ich denke auch, dass dies so funktioniert. Ich werde es sehen, wenn ich wieder zurück bin, aber ich denke, dass es gut läuft.