- Mit Schreiben vom 3. April 2009 informierte der Kantonsarzt die a.o. Untersuchungsrichterin darüber, vom BAG Urkunden (Berufsausübungsbewilligung und «Approbationsurkunde») zur Verifizierung erhalten zu haben, bei welchen es sich um offensichtliche Fälschungen handle (pag. 752 ff.). Die nachgemachten Originale stammen von Dr. V.________ (vgl. pag. 871 ff.). Eine Vorlage für die selber erstellte Urkunde stammt u.a. vom 19. Februar 2009 (pag. 870). Der Beschuldigte hat mit anderen Worten trotz hängigem Strafverfahren und Schliessung der Praxis die Urkunden des neu in seiner Praxis tätigen Dr. V.________ umgehend genutzt.