17 - Am 3. März 2009 gab sich der Beschuldigte als «Med. dent. tech. A.________» aus und fungierte als Gutachter (vgl. das mit «Med.dent.tech.A.________» unterzeichnete Schreiben des Beschuldigten vom 3. März 2009, pag. 3711). - Am 4. März 2009 wurde die teilweise Siegelung der Praxisräumlichkeiten aufgehoben, dem Beschuldigten aber weiterhin untersagt, die an Dr. V.________ vermieteten Praxisräumlichkeiten zu benutzen (pag. 2731 f.). - Mit Schreiben vom 3. April 2009 informierte der Kantonsarzt die a.o.