2689 f.] sowie die Fotodokumentation [pag. 2643 ff.]). Mit Verfügung vom 23. Oktober 2008 wurden die anlässlich der Hausdurchsuchung sichergestellten zahnärztlichen Geräte und Einrichtungsgegenstände, Medikamente, Instrumente etc. beschlagnahmt, wobei die beschlagnahmten Gegenstände vor Ort belassen und dem Beschuldigten untersagt wurde, diese zu benutzen (pag. 2711). Hingegen durfte der Beschuldigte weiterhin das Labor betreiben. Nachdem der Verdacht aufgekommen war, dass der Beschuldigte trotz Verbot weiterhin Patienten behandelte (telefonischer Hinweis von Dr. AC.