241 ff.). - Mit Verfügung vom 14. November 2007 wurde dem Beschuldigten durch das Bundesamt für Gesundheit (nachfolgend BAG) die Bewilligung zum Betrieb eines Röntgengerätes entzogen (pag. 254). - Am 6. August 2008 eröffnete die a.o. Untersuchungsrichterin AG.________ durch Einleitung einer Voruntersuchung die Strafverfolgung gegen den Beschuldigten wegen Betrugs, evtl. Veruntreuung, Urkundenfälschung, einfacher Körperverletzung, evtl. schwerer Körperverletzung, Widerhandlungen gegen das Gesundheitsgesetz und Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (pag. 9; vgl. auch den Ausdehnungsbeschluss vom 29. September 2010, pag.