- Mit Schreiben vom 28. Mai 2007 richtete sich Dr. AC.________ erneut an das Untersuchungsrichteramt I Berner Jura-Seeland (nachfolgend URA I; pag. 205 f.). Sie gab darin bekannt, der Beschuldigte sei wiederholt von der Bieler Zahnärztegesellschaft ermahnt worden, die Arbeitsgrenzen, die ihm als Zahntechniker gesetzt worden seien, nicht zu überschreiten. Die Bemühungen seien jedoch erfolglos gewesen, die masslose Dreistigkeit des Beschuldigten eskaliere. Wiederum schilderte Dr. AC.________ konkrete Beispiele, wonach der Beschuldigte seine Arbeitsbefugnisse überschritten habe. - Am 5. Juli 2007 wurden Dr. med. dent. AD.________ (nachfolgend Dr. AD.