Strafanzeige gegen den Beschuldigten (pag. 200 f.). Sie führte darin aus, der Beschuldigte habe immer wieder Patienten zahnärztlich behandelt und wiederholt das Gesundheitsgesetz missachtet. Ausserdem habe er sich unerlaubterweise den Titel «Dentist/med. dent.» gegeben. Dr. AC.________ schilderte verschiedene Beispiele von Zahnbehandlungen und schrieb, es erscheine ihr am klügsten, das zahntechnische Labor des Beschuldigten mit einem polizeilichen Durchsuchungsbefehl zu durchsuchen und alle Instrumente, die ausschliesslich einen zahnmedizinischen Verwendungszweck hätten, zu beschlagnahmen. - Mit Schreiben vom 28. Mai 2007 richtete sich Dr. AC.