und besitzt seit November 1989 die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung als Zahntechniker im Kanton Bern (pag. 832). Im Sommer 2012 erlangte er zudem das Fähigkeitszeugnis als Dentalassistent mit Röntgenberechtigung (pag. 111 f. Anklageerweiterung), nachdem er die Abschlussprüfung im Vorjahr zunächst nicht bestanden hatte (pag. 1970 ff.). - Im Wintersemester 2003/2004 war der Beschuldigte mit Studienziel Zahnarzt an der Universität Bern eingeschrieben. Zu Beginn des Sommersemesters 2004 wurde er exmatrikuliert, da er die Studiengebühren nicht bezahlt hatte (pag.