vielmehr ist auch eine gesamthafte Würdigung vorzunehmen. Es rechtfertigt sich deshalb, die Vorgeschichte sowie wichtige Eckpunkte des Rahmengeschehens, welchen in Bezug auf mehrere Delikte eine zentrale Bedeutung zukommt, an dieser Stelle noch detaillierter bzw. ergänzt sowie chronologisch geordnet wiederzugeben: - Der Beschuldigte schloss im April 1982 die Lehre zum Zahntechniker ab (pag. 836 f.) und besitzt seit November 1989 die Bewilligung zur selbständigen Berufsausübung als Zahntechniker im Kanton Bern (pag.