12 «1. Das erstinstanzliche Urteil sei betreffend die Geschädigten F.________, G.________, D.________ und H.________ zu bestätigen. 2. Der Beschuldigte sei zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten zu verurteilen. 3. Der Beschuldigte sei zu verurteilen, den Geschädigten F.________ und D.________ eine Entschädigung in der Höhe der einzureichenden Kostennoten für die anwaltschaftliche Vertretung vor Obergericht zu bezahlen.