zu verurteilen: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 54 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft; 2. zu einer Busse von CHF 5'000.00; 3. zur Bezahlung der erst- und oberinstanzlichen Verfahrenskosten (inkl. eine Gebühr von CHF 500.00 gemäss Art. 21 VKD). III. Im Weiteren sei zu verfügen: 1. Gegen A.________ sei ein Berufsverbot als Zahntechniker und Dentalassistent sowohl als selbständig Erwerbender wie auch in einem Anstellungsverhältnis für die Dauer von 5 Jahren anzuordnen (Ziff. VI.1 des Urteils vom 24.03.2016).