3.1. zu einer milden Geldstrafe, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungsund Sicherheitshaft sowie unter Aufschub des Vollzugs der Geldstrafe bei Festsetzung einer Probezeit von 2 Jahren. 3.2 zu den auf die Schuldsprüche entfallenden erstinstanzlichen Verfahrenskosten. 4. Sämtliche Zivilforderungen seien abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen. 5. Die beschlagnahmten Gegenstände (Ziffer 6 des erstinstanzlichen Urteils) und Vermögenswerte (Ziffer 9 des erstinstanzlichen Urteils) seien A.________ herauszugeben. 6. A.________ sei unverzüglich aus der Sicherheitshaft zu entlassen.