10 Zeit, welche nicht an die unter Ziff. 2 nachfolgend beantragte Geldstrafe angerechnet wird, sowie eine Entschädigung für den erlittenen Verdienstausfall). 3. A.________ sei in Anwendung der einschlägigen Bestimmungen im Sinne einer Zusatzstrafe zum Urteil des Tribunal de district de Sion vom 13.06.2012 zu verurteilen