2. A.________ unter Auferlegung der anteilsmässigen Verfahrenskosten von CHF 15'489.60 sowie unter Ausrichtung einer Entschädigung für die Verteidigungskosten von CHF 8'607.50 freigesprochen wurde von den Anschuldigungen 2.1 des Betrugs, evtl. Veruntreuung, angeblich begangen von August 2003 bis am 21.01.2005 in Biel und anderswo z.N. M.________; 2.2 der Urkundenfälschung, angeblich begangen a. zwischen August 2003 und 21.01.2005 in Biel z.N. M.________; b. zwischen dem 11.05.2010 und dem 20.10.2010 z.N. der Stadt Biel, Abteilung Soziales.